Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beanstandung von Reifen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Beanstandung gelten, welche Besonderheiten bei Gewährleistung und Kulanz bestehen und wie Sie eine Beanstandung bei unserem Kundenservice melden können.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle von uns angebotenen Reifen gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Die Gewährleistung schützt vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben. Innerhalb der gesetzlichen Frist können berechtigte Mängelansprüche geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass Schäden durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, falschen Luftdruck, Überlastung, äußere Einwirkungen oder Beschädigungen im Fahrbetrieb nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen.
Kulanzprüfung durch den Hersteller
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Reifenhersteller eine freiwillige Kulanzprüfung an.
In vielen Fällen werden Beanstandungen auch dann noch geprüft, wenn das Bezugsdatum des Reifens mehr als 24 Monate zurückliegt.
Ob eine Kulanzprüfung möglich ist und wie diese bewertet wird, entscheidet ausschließlich der jeweilige Hersteller. Ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht.
Anmeldung der Beanstandung
Bitte melden Sie jede Beanstandung über das im Shop integrierte Beanstandungscenter:
👉 https://interstore.pneu.com/Beanstandungs-Center/
Ablauf der Bearbeitung
- Anmeldung der Beanstandung über das Beanstandungscenter.
- Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit durch INTERPNEU.
- Abholung der Ware durch INTERPNEU oder direkt durch den Hersteller zur Prüfung.
- Technische Prüfung durch den Hersteller.
- Rückmeldung des Prüfergebnisses.
Ergebnis der Prüfung
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Bei Anerkennung erfolgt die Erstellung einer Gutschrift gemäß der Entscheidung des jeweiligen Herstellers.
Sollte sich im Rahmen der Prüfung ein herstellungsbedingter Mangel bestätigen, können zusätzlich Handlingskosten (z. B. Montagekosten) durch den Hersteller erstattet werden.
In vielen Fällen erfolgen Beanstandungsanerkennungen jedoch aus Kulanz zur Kundenzufriedenheit. In diesen Fällen werden keine Handlingskosten vergütet.
Den entsprechenden Hinweis finden Sie auf Ihrer Gutschrift.
- Bei Ablehnung: Weiterleitung des Ablehnungsschreibens des Herstellers an den Kunden.
Die endgültige Entscheidung trifft ausschließlich der Hersteller.
Kontakt
📞 Telefon
0721 – 6188 239
✉️ E-Mail
ip-beanstandungen@pneu.com
Hinweis
Bitte achten Sie darauf, alle relevanten Informationen und Unterlagen vollständig einzureichen, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
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