Beanstandung von Sensoren
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beanstandung von Sensoren. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Beanstandung gelten.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle von uns angebotenen Sensoren gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Die Gewährleistung schützt vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben. Innerhalb der gesetzlichen Frist können berechtigte Mängelansprüche geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass Schäden durch unsachgemäße Verwendung nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen.
Anmeldung der Beanstandung
Bitte melden Sie jede Beanstandung über das im Shop integrierte Beanstandungscenter:
👉 https://interstore.pneu.com/Beanstandungs-Center/
Ablauf der Bearbeitung
- Anmeldung der Beanstandung über das Beanstandungscenter
- Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit durch INTERPNEU
- Abholung der Ware durch INTERPNEU zur Weiterleitung an den Hersteller.
- Technische Prüfung durch den Hersteller
- Rückmeldung des Prüfergebnisses
Ergebnis der Prüfung
-
Bei Anerkennung: Erstellung einer Gutschrift
Hinweis: Sensoren werden im Falle einer Anerkennung in der Regel zu 100 % erstattet, unabhängig von der bisherigen Nutzungsdauer. Etwaige Handlingskosten können nur berücksichtigt werden, wenn diese bei der Anmeldung der Beanstandung durch entsprechende Belege (Rechnung oder Kostenvoranschlag) nachgewiesen wurden. - Bei Ablehnung: Weiterleitung des Ablehnungsschreibens des Herstellers an den Kunden
Die endgültige Entscheidung trifft ausschließlich der Hersteller.
Kontakt
📞 Telefon: 0721 – 6188 239
✉️ E-Mail: ip-beanstandungen@pneu.com
Hinweis
Bitte achten Sie darauf, alle relevanten Informationen und Unterlagen vollständig einzureichen, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
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