Fehlmengen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Prüfung der Ware bei Warenannahme, zur Dokumentation von Fehlmengen, zur Meldung innerhalb von 24 Stunden sowie zum weiteren Ablauf bei Transportverlusten und Anzweiflung einer Zustellung inklusive der Bearbeitung durch den Kundenservice.


Prüfung bei Warenannahme

Bitte kontrollieren Sie bei Erhalt der Lieferung:
  • Anzahl der Packstücke
  • Anzahl der gelieferten Artikel
  • Übereinstimmung der Lieferung mit dem Lieferschein bzw. den Angaben im Scanner

Werden Fehlmengen festgestellt, müssen diese unmittelbar bei der Anlieferung auf dem Lieferschein bzw. im Scanner vermerkt und vom Fahrer mit einer leserlichen Unterschrift bestätigt werden.


Frist zur Meldung

Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, unserem Kundenservice zu melden.

Kontakt

Telefon: +49 721 61 88 100

E-Mail: ip-kundenservice@pneu.com


Lieferung ohne Unterschrift

Wurde die Lieferung ohne Einholung einer Empfängerunterschrift abgestellt, informieren Sie bitte ebenfalls unverzüglich unseren Kundenservice.

Weitere Bearbeitung:

Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir den Sachverhalt gemeinsam mit dem Versanddienstleister.

Mögliche Ergebnisse:

  • Nachlieferung der fehlenden Ware
  • Feststellung eines Transportverlustes

Wird ein Transportverlust durch den Versanddienstleister bestätigt:

  • erfasst INTERPNEU einen Auftrag zur Nachlieferung; die Rechnung der Nachlieferung wird valutiert
  • erstellt INTERPNEU nach Abschluss der Prüfung im anerkannten Schadenfall eine entsprechende Gutschrift

Anzweiflung einer Zustellung

Wann liegt eine Anzweiflung vor?

Eine Anzweiflung liegt vor, wenn laut Sendungsverfolgung oder Ablieferbeleg eine Zustellung erfolgt sein soll, die Ware jedoch nicht auffindbar ist.

Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice in diesem Fall unverzüglich.

Weitere Bearbeitung:

Nach Eingang Ihrer Meldung erfolgt folgende Vorgehensweise:

  • Prüfung des Sachverhalts durch unseren Kundenservice.
  • Bereitstellung einer rechtsverbindlichen Erklärung zur Bestätigung der Nichtauffindbarkeit (falls erforderlich).
  • Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen.
  • Einleitung einer Nachforschung beim Versanddienstleister.
  • Abschluss der Prüfung durch den Versanddienstleister.

Wird der Schaden bestätigt, erstellt INTERPNEU eine entsprechende Gutschrift bzw. leitet die weitere Bearbeitung des Vorgangs ein.

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