Was muss ich bei der Warenannahme prüfen?
Bitte kontrollieren Sie unmittelbar nach Erhalt der Lieferung:
- Anzahl der Packstücke
- Anzahl der gelieferten Artikel
- Übereinstimmung der Lieferung mit dem Lieferschein bzw. den Angaben im Scanner
Was muss ich tun, wenn Artikel fehlen?
Stellen Sie eine Fehlmenge bei der Anlieferung fest, muss diese sofort auf dem Lieferschein bzw. im Scanner vermerkt und vom Fahrer mit einer leserlichen Unterschrift bestätigt werden.
Bis wann muss ich eine Fehlmenge melden?
Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware unserem Kundenservice zu melden.
Wie kann ich den Kundenservice kontaktieren?
Telefon: +49 721 61 88 100
E-Mail: ip-kundenservice@pneu.com
Was passiert nach der Meldung einer Fehlmenge?
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir den Sachverhalt gemeinsam mit dem Versanddienstleister. Je nach Ergebnis erfolgt eine Nachlieferung der fehlenden Ware oder die Feststellung eines Transportverlustes.
Was geschieht bei einem bestätigten Transportverlust?
Bestätigt der Versanddienstleister einen Transportverlust, erfasst INTERPNEU einen Auftrag zur Nachlieferung. Die Rechnung der Nachlieferung wird valutiert. Nach Abschluss der Prüfung und Anerkennung des Schadens erstellt INTERPNEU die entsprechende Gutschrift.
Was soll ich tun, wenn die Lieferung ohne meine Unterschrift abgestellt wurde?
Bitte informieren Sie in diesem Fall unverzüglich unseren Kundenservice, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.
Was bedeutet „Anzweiflung einer Zustellung“?
Eine Anzweiflung liegt vor, wenn laut Sendungsverfolgung oder Ablieferbeleg eine Zustellung erfolgt sein soll, die Ware jedoch nicht auffindbar ist.
Was muss ich bei einer Anzweiflung einer Zustellung tun?
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unverzüglich. Anschließend wird der Sachverhalt geprüft und – falls erforderlich – eine Nachforschung beim Versanddienstleister eingeleitet.
Wie läuft die Bearbeitung einer Anzweiflung ab?
Nach Eingang Ihrer Meldung erfolgt:
- Prüfung des Sachverhalts durch unseren Kundenservice
- Bereitstellung einer rechtsverbindlichen Erklärung zur Bestätigung der Nichtauffindbarkeit (falls erforderlich)
- Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen
- Einleitung einer Nachforschung beim Versanddienstleister
- Abschluss der Prüfung durch den Versanddienstleister
Was passiert, wenn die Anzweiflung bestätigt wird?
Wird der Schaden durch den Versanddienstleister bestätigt, erstellt INTERPNEU eine entsprechende Gutschrift bzw. leitet die weitere Bearbeitung des Vorgangs ein.
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